Erste DV der SGAIM vom 22. September 2016 in Bern: Die Delegierten konstituieren ihre Fachgesellschaft
Erste DV der SGAIM vom 22. September 2016 in Bern

Erste DV der SGAIM vom 22. September 2016 in Bern: Die Delegierten konstituieren ihre Fachgesellschaft

Offizielle Mitteilungen
Ausgabe
2016/20
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2016.01396
Prim Hosp Care (de). 2016;16(20):374-375

Affiliations
Generalsekretärin SGAIM

Publiziert am 26.10.2016

Die erste reguläre Delegiertenversammlung der SGAIM war einerseits geprägt von der spannenden Diskussion über die Nachwuchsförderung für die Allgemeine Innere Medizin (siehe PHC Nr. 19, 2016). Andererseits standen viele statutarische Geschäfte auf der Traktandenliste. Mit der Wahl von sämtlichen Mitgliedern in Gremien und Delegationen und der Verabschiedung von Reglementen hat die Versammlung knapp neun Monate nach der Gründungsversammlung die Fusionsphase abgeschlossen. Die SGAIM ist jetzt voll funktionsfähig.
Auf der Traktandenliste der ersten SGAIM-Delegiertenversammlung (DV) dominierten formale Wahl- und Sachgeschäfte. Die Delegierten konstituierten mit ihren zahlreichen Wahlen und Abstimmungen die Fachgesellschaft personell und organisatorisch für die nächsten drei Jahre. Das sind die wichtigsten Entscheide der DV:

Präsidium und Vorstand bestätigt

In einer formellen Wahl bestätigten die Delegierten das Präsidium (Prof. Dr. Jean-Michel Gaspoz und Dr. François-Gérard Héritier) und die Mitglieder des Vorstandes (Prof. Dr. Drahomir Aujesky, Dr. Regula Capaul, Dr. Romeo Providoli, Dr. Donato Tronnolone, Dr. Franziska Zogg). Der aktuelle Vorstand, der an der Gründungsversammlung Ende letzten Jahres eingesetzt worden war, ist jetzt für die Amtszeit bis Ende 2018 statutenkonform gewählt.

Mitgliederbeträge bleiben gleich

Angesichts der ausgeglichenen Finanzlage der Fachgesellschaft bleiben die Mitgliederbeiträge für 2017 gleich. Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 350 Franken pro Jahr resp. 175 Franken für ordentliche Mitglieder mit einem Beschäftigungsgrad unter 50%. Die ausserordentlichen Mitglieder (Pensionierte und Ärzt/-innen in Weiterbildung ohne Facharzttitel) bezahlen 175 Franken.
Die ehemaligen Freimitglieder von SGAM und SGIM sind – wie es der Vorstand im Januar 2016 beschlossen hatte – neu als ausserordentliche Mitglieder eingestuft und dadurch beitragspflichtig.

Gratismitgliedschaft für Jungärzt/-innen

Die registrierten Mitglieder der «Jungen Hausärztinnen und -ärzte Schweiz» und der «Swiss Young Internists» profitieren von Beitragsfreiheit. Die Aufnahme erfolgt durch einen formellen Mitgliedschaftsantrag an die SGAIM.

Kommissionswahlen, Besetzung von Gremien und Delegationen

Die Delegierten wählten die Mitglieder der sechs ständigen Kommissionen (Weiterbildungskommission, Facharztprüfungskommission, Kommission Qualität, Fortbildungskommission, SwissDRG Panel, Smarter Medicine), die Delegierten für die Ärztekammer und die DV der FMH, die kantonalen Fortbildungsdelegierten, die Vertretungen in den internationalen Gremien und die Revisionsstelle.

Bereinigung von Reglementen

Die Delegierten verabschiedeten das vorliegende Geschäftsreglement mit seinen Anhängen. Zudem musste auch das neue Spesenreglement genehmigt werden.
Die Listen mit den Namen der Gewählten und die Reglemente sind auf der Website der SGAIM abrufbar.
Bruno Schmucki
Kommunikation, SGAIM, Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere ­Medizin
Monbijoustrasse 43
Postfach
CH-3001 Bern
bruno.schmucki[at]sgaim.ch