Wichtige Mitteilung an alle Kolleginnen und Kollegen, die Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor zu Lasten der Versicherungen abrechnen
Eine wichtige Mitteilung an alle Kolleginnen und Kollegen mit eigenem Praxislabor

Wichtige Mitteilung an alle Kolleginnen und Kollegen, die Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor zu Lasten der Versicherungen abrechnen

Offizielle Mitteilungen
Ausgabe
2016/22
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2016.01424
Prim Hosp Care (de). 2016;16(22):406-407

Affiliations
Leiter der Kommission Fähigkeitsausweis Praxislabor KHM

Publiziert am 22.11.2016

Der Erwerb des Fähigkeitsausweises Praxislabor (KHM) wird ab 2017 ­obligatorisch für alle Ärzte, die Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor zu Lasten der Versicherungen abrechnen wollen.

Obligatorium

Ab 01.01.2017 dürfen Laborleistungen des Praxislabors bei den Sozialversicherungen nur noch von Leistungserbringern abgerechnet werden, die im Besitz eines ­Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) sind. Alle In­haber des FAPL sind unter ihrem Namen auf www.
doctorfmh.ch eingetragen. Wer den FAPL besitzt und regelmässig an den Ringversuchen teilnimmt, hat keine weiteren Schritte zu unternehmen.
Für den Erwerb des FAPL müssen ein e-Kurs und ein zweitägiger, praxisorientierter Präsenzkurs absolviert werden.

Übergangsregelung vom 01.01.–31.12.2017

Wer nachweislich während zwei Jahren vor der Einführung des Obligatoriums am 01.01.2017 Laborleistungen in einem Praxislabor durchgeführt hat, das an den obligatorischen Ringversuchen zur externen Qualitätskontrolle teilgenommen hat, kann bis zum 31.12.2017 den FAPL auch ohne Teilnahme an einem Kurs beim KHM beantragen.
Das Antragsformulare finden Sie unter: http://www.kollegium.ch/weiter_und_fortbildung/praxislabor.php
Sie benötigen das Zertifikat Ihres Qualitätskontrollzentrums für die externe Qualitätskontrolle Ihres Praxislabors für 2014/15 bzw. 2015 und 2016. Sollten Sie in einer Gemeinschatspraxis arbeiten und das Zertifikat nicht Ihre ZSR- oder GLN-Nummer enthalten, brauchen Sie auch eine Bestätigung Ihrer Praxis, dass Sie schon mindestens zwei Jahre dort arbeiten und Laborleistungen verordnet und verrechnet haben.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Kollegium für Hausarztmedizin
Rue de l’Hôpital 15
Postfach 1552
1701 Fribourg
Tel. 031 / 370 06 70
Fax 031 / 370 06 79
Mail: dagmar.sutz[at]kollegium.ch oder khm[at]hin.ch
www.kollegium.ch

Geschichte des FAPL

In den 90er Jahren stand das Praxislabor unter grossem Druck von Seiten der Privatlabors und des BAG mit dem Argument, dass die Qualität des Praxislabors ungenügend sei und nicht der ISO-Norm entspreche. Gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz wurde 1994 die Kommission für die Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) ins Leben gerufen, die verantwortlich für die Erarbeitung und Umsetzung der notwendigen Qualitätssicherungsmassnahmen ist. Als erstes wurde die obligatorische externe und interne Qualitätskontrolle eingeführt.
Zu den Qualitätsindikatoren eines medizinisch analytischen Labors gehören eine gute Weiterbildung der Laborleiter in medizinischer Analytik wie auch die Kenntnisse der gesetzlichen und wirtschaftlichen Grundlagen. Da die Mediziner während der Ausbildung im Studium und während der Weiterbildung in den Assistenzjahren sehr unterschiedliche Kenntnisse im Bereich der Laboranalytik erwerben, wurde eine einheitliche Weiterbildung in diesem Bereich gefordert. Die FMH musste diese Forderung akzeptieren, wollte sie nicht die Abschaffung des Praxislabors riskieren. Sie delegierte die Schaffung eines Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) an das Kollegium für Hausarztmedizin. In einer Kommission von Hausärzten und Laborfachleuten wurden die Grundlagen ­erarbeitet. Das Programm trat 2001 in Kraft. Das gewünschte Obligatorium des FAPL konnte aber bisher hinausgezögert werden.
Die Schweizerische Union für Labormedizin (SULM) erhielt 2014 von der QUALAB den Auftrag, die Kriterien zum Betrieb von medizinisch-analytischen Laboratorien (KBMAL) zu revidieren und der international gültigen Norm ISO 15189:2012 «Medizinische Laboratorien – Anforderung an die Qualität» anzupassen. Die QUALAB, die Kostenträger und das Bundesamt für das Gesundheitswesen drängten seit Jahren, die Weiterbildung zum Laborleiter zu vereinheitlichen und obligatorisch zu erklären.
Von den Privatlaboratorien wurden immer wieder die «schlechten» Resultate der externen Qualitätskontrollen hervorgehoben und das BAG erhofft sich Einsparungen im Bereich der Grundversicherungen bei der Abschaffung des Praxislabors, die immer wieder in den Raum gestellt wurde.
Die Delegiertenversammlung der FMH vom 16.03.2016 akzeptierte das Obligatorium für den Fähigkeitsausweis Praxislabor mit grossem Mehr.
Mit der Revision der KBMAL wird nun ab 01.01.2017 der Erwerb des Fähigkeitsausweises Praxislabor (KHM) ­obligatorisch für alle Ärzte, die Laborleistungen eines eigenen Praxislaboratoriums zu Lasten der Versicherungen abrechnen wollen.
Das Reglement für den Fähigkeitsausweis musste revidiert und vom SIWF neu bewilligt werden: Mit der ­Revision des Fähigkeitsprogramms 2016 muss auf Wunsch des SIWF auch ein e-Kurs auf Italienisch angeboten werden. Die Kurse müssen kostendeckend geführt werden. Die gesamten Beiträge für Kurse und Ausweise werden für die Administration des FAPL und die Organisation der Kurse verwendet. Der e-Kurs soll allgemein attraktiver gestaltet werden. Der Inhalt des Präsenzkurses muss ebenfalls revidiert und zum Teil neu gestaltet werden. Diese Aufgaben sind finanziell aufwändig. Mit den festgelegten Kurs- und Ausweiskosten hoffen wir, die Rechnung der Weiterbildungskurse und der Ausweisadministration für die nächsten Jahre ausgeglichen halten zu können. Sparmöglichkeiten werden gesucht.
Ende 2016 werde ich als Leiter der Kommission zurücktreten. Dr. Stephan Rupp, Pädiater in Einsiedeln, wird das Amt für die nächsten Jahre weiterführen.
Ich hoffe, dass wir das Praxislabor den praktizierenden Ärzten erhalten können. Die FMH und das KHM werden sich auch in Zukunft mit allen Kräften dafür einsetzen.
Dr. med. Heinrich Haldi
Leiter Weiterbildungskommission Fähigkeitsausweis Praxislabor
Rehweid 2
CH-8700 Küsnacht
hhaldi[at]ggaweb.ch