News aus dem Vorstand der SGAIM

SGAIM möchte verdiente Lehrpersonen auszeichnen

Offizielle Mitteilungen
Ausgabe
2017/04
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2017.01506
Prim Hosp Care (de). 2017;17(04):65-66

Affiliations
Generalsekretärin SGAIM

Publiziert am 22.02.2017

Der Vorstand der SGAIM hat an seiner ersten Sitzung im neuen Jahr konkrete Massnahmen zur Umsetzung des Projekts «Nachwuchsförderung» und die Lancierung eines «Teaching Award» beschlossen. Zudem hat er zu zwei Vernehmlassungen Stellung genommen.
Um dem Anliegen der Nachwuchsförderung Schub zu verleihen, hat der Vorstand eine Projektgruppe mit fünf bis sieben stationär und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten ins Leben gerufen, die konkrete Vorschläge zur Nachwuchsförderung in der Allgemeinen Inneren Medizin ausarbeiten soll. Das Anliegen soll auch durch eine öffentliche Imagekampagne unterstützt werden.
Der Vorstand anerkennt zudem die Wichtigkeit eines qualitativ hochstehenden Teachings in der studentischen Lehre und Weiterbildung und wird deshalb ab 2017 einen jährlich verliehenen SGAIM Teaching Award ausschreiben, der jeweils am Herbstkongress ­einer verdienten Lehrperson verliehen werden soll. Der Award ist mit einem Preisgeld von 5000 Franken dotiert.

Vernehmlassung zu verkehrs­medizinischen Kontrollen für Senioren

Der Vorstand der SGAIM stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Erhöhung der Alterslimite, ist aber in seiner Stellungnahme gegenüber dem ASTRA (Bundesamt für Strassen) der Meinung, dass vor einem solchen Entscheid eine objektive Abwägung zwischen dem berechtigten persönlichen Interesse der Autofahrenden an autonomer Mobilität und dem öffentlichen Interesse an einer möglichst hohen Verkehrssicherheit vorzunehmen ist. Wenn der Bericht zur parlamentarischen Initiative jedoch festhält, dass im Moment unklar sei, wie sich eine allfällige ­Heraufsetzung der Alterslimite auf die Verkehrssicherheit auswirke, scheinen dem Vorstand der SGAIM die Voraussetzungen für einen evidenzbasierten Entscheid nicht gegeben zu sein. Diese Entscheidgrundlagen sind zu schaffen, bevor das Strassenverkehrsgesetz geändert wird und bilden auch die Voraussetzung für eine sachliche Sensibilisierungskampagne bei der Zielgruppe der älteren Autofahrer/-innen.

Vernehmlassung zur Berufsbildung
der MPA

In seiner Vernehmlassung zur Bildungsverordnung und zum Bildungsplan Medizinische/-r Praxisassis-tent/-in (MPA) betont der Vorstand die Bedeutung ­einer qualitativ hochstehenden Ausbildung für MPA. Die gesetzlichen Regelungen dürften in keinem Fall dazu führen, dass in Hausarztpraxen durch restriktive Auflagen Ausbildungsplätze verloren gingen. Als eine Schwierigkeit erachtet es der Vorstand deshalb, dass von Ausbildner/-innen eine mindestens zweijährige Praxis im Lehrgebiet verlangt wird. Dabei gilt auch zu berücksichtigen, dass gerade jüngere MPA über ein sehr aktuelles Wissen zur Ausbildung verfügen. Sie ­haben ausserdem die notwendige Sensibilität, dieses Wissen an Auszubildende weiter­zugeben bzw. diese in der praktischen Ausbildung an­zuleiten und sie bei der Erreichung der Lernziele zu ­unterstützen. Die gesetz­lichen Auflagen dürfen keinesfalls zur Folge haben, dass ein Lehrbetrieb das Lehr­verhältnis auflösen muss, weil er die entsprechende Auflage nicht mehr erfüllt.
Obwohl die Reduktion der Anzahl der Stunden in der Berufsfachschule auf die Sparbemühungen in den Kantonen zurückzuführen ist, stellt sich die SGAIM nicht grundsätzlich dagegen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass sich die Qualität der theoretischen ­Ausbildung insbesondere in naturwissenschaftlichen ­Fächern dadurch nicht verschlechtert. Der SGAIM ist es ein besonderes Anliegen, dass es auch unter dem neuen Bildungsplan möglich bleibt, dass in Praxen parallel Auszubildende im 1. und 3. Lehrjahr beschäftigt werden können. Dies gilt es bei der konkreten Umsetzung des Bildungsplanes zu berücksichtigen.

Ersatzwahlen in Kommissionen

Schliesslich hat der Vorstand Dr. med. Brigitte Zirbs 
Savigny (mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz) als ­Nachfolgerin von Dr. med. Philippe Luchsinger in die Qualitätskommission und Dr. med. Priska Grünig als Vertreterin der ICKS (Schweizerische Gesellschaft ­Internistischer Chef- und Kaderärzte) in die Fortbildungskommission gewählt.

Traktanden der Delegiertenversammlung der SGAIM 
vom Donnerstag, 09. März 2017, um 14.00 Uhr 
im Kongresszentrum Ador in Bern

1. Begrüssung und Informationen
2. Protokoll der DV vom 22. September 2017
3. Geschäftsbericht 2016 des Vorstandes
4. Jahresrechnung 2016
5. Wahlen Delegierte DV mfe
6. Berichte der ständigen Kommissionen SGAIM
7. Referat von Dr. med. Johannes Brühwiler: «Patienten­orientierung als Qualitätsmerkmal» mit anschliessenden Workshops
8. Diverses
Die Versammlung ist für alle SGAIM-Mitglieder öffentlich.

Frühjahrskongress SGAIM 2017

Vom 3 bis 5. Mai 2017 findet im SwissTech Convention Center Lausanne der 2. Frühjahrskongress der SGAIM
und ihrer Gastgesellschaften statt.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und melden Sie sich bis zum 8. März 2017 zum reduzierten Tarif online an unter
http://veranstaltungen.sgaim.ch.

1. Herbstkongress SGAIM (SwissFamilyDocs/Great Update)

Die Nachfolgeveranstaltung von SwissFamilyDocs und Great ­Update läuft unter dem Motto «Medicine in e-Motion»
und wird vom 14. bis 15. September 2017 in der BERNEXPO in Bern durchgeführt. Mehr Informationen laufend unter
http://veranstaltungen.sgaim.ch.
Bruno Schmucki
Kommunikation SGAIM, Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere ­Medizin
Monbijoustrasse 43
Postfach
CH-3001 Bern
bruno.schmucki[at]sgaim.ch