Informationen zur Erfassung der Fortbildung

Fortbildungsdiplom: alle (drei) Jahre wieder

Offizielle Mitteilungen
Ausgabe
2017/05
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2017.01518
Prim Hosp Care (de). 2017;17(05):89-90

Affiliations
a Generalsekretärin SGAIM; b Verantwortliche Weiter- und Fortbildung SGAIM

Publiziert am 08.03.2017

Lebenslange Fortbildung gehört zum Alltag der Ärztinnen und Ärzte. Damit diese jedoch von Gesundheitsbehörden und Versicherungen anerkannt wird, muss sie laufend auf der Fortbildungsplattform myFMH erfasst werden. Unterlässt man dies, drohen unangenehme Folgen und viel Arbeit. Ab dem Jahr 2016 kann das Fortbildungsprotokoll nicht mehr handschriftlich geführt werden.
Dass lebenslange Fortbildung bei den raschen Entwicklungen in der medizinischen Forschung und Praxis eine unverzichtbare Voraussetzung für die kompetente Ausübung des Arztberufes ist, wird von niemandem bestritten. Im Medizinalberufegesetz (MedBG) ist seit dem 1. September 2007 die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich als Berufspflicht verankert. Die Verletzung dieser Pflicht kann durch die Aufsichtsbehörde mit Sanktionen – von einer Verwarnung bis hin zu einer Busse – geahndet werden. Die disziplinarische Verfolgung einer Berufspflichtverletzung kann während zehn Jahren nach dem Vorfall angeordnet werden. Deshalb sollten Teilnahmebestätigungen von Fortbildungsveranstaltungen immer zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Das Führen des Protokolls erleichtert 
die Abrechnung

Im aktuellen Dignitätskonzept wird für die generelle Abrechnungsberechtigung kein Fortbildungsdiplom verlangt. Ärztinnen und Ärzte, die ihre Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen wollen, müssen jedoch ihre qualitativen Dignitäten (Kasten). belegen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Besitzstandspositionen geltend machen. Es gilt dabei das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Seit dem Jahr 2008 hat die FMH zum Nachweis der geleisteten Fortbildung mit der Ausstellung eines Fortbildungs­diploms neue Standards gesetzt. Die SGAIM regelt in ihrem Fortbildungsprogramm (wie alle anderen Fachgesellschaften auch), welche Bedingungen für die Erteilung des Diploms in Allgemeiner Innerer Medizin erfüllt werden müssen. Es braucht in jedem Fall 150 Credits (Abb. 1). Das Fortbildungsdiplom muss im Gegenzug von den Gesundheitsbehörden und Versicherungen ohne Weiteres akzeptiert werden.
Wenn die Ärztin/der Arzt über kein (aktuelles) Fortbildungsdiplom verfügt, hat sie im Einzelfall die Möglichkeit, auf die Einträge auf die Fortbildungsplattform auf myFMH zu verweisen. Auf Anfrage kann Tarmed suisse der santésuisse Einsicht in einzelne Datensätze gewähren.
Abbildung 1: Was es für ein Fortbildungsdiplom in Allgemeiner Inneren Medizin braucht. In Anlehnung an eine Präsentation der FMH vom 15.03.2012.
1 Diese Fortbildungen sind auf der Website der SGAIM aufgeschaltet: 


Keine handschriftlichen 
Fortbildungsprotokolle mehr

Das Fortbildungsdiplom wird alle drei Jahre auf Anfrage ausgestellt. Der Start einer Fortbildungsperiode kann grundsätzlich frei gewählt, muss jedoch unmittelbar ein Jahr nach Erhalt des Facharzttitels aufgenommen werden. In früheren Jahren war es möglich, Fortbildungsdeklarationen handschriftlich beim SGAM-Sekretariat einzureichen. Dies ist seit 2015 nicht mehr möglich, da seither sämtliche Fortbildungsbemühungen durch die Ärztin/den Arzt auf der elektronischen Plattform der FMH aufgeführt werden müssen. Falls Sie noch handschriftliche – von der SGAM bestätigte – Fortbildungsprotokolle haben, müssen Sie diese nachträglich auf die elektronische Plattform übertragen. Die einzelnen Veranstaltungen müssen in diesem Fall nicht detailliert aufgeführt, sondern die Credits (Kernfortbildung oder erweiterte Credits) dürfen gesamthaft pro Jahr erfasst werden. Ein Beispiel ­dafür zeigt Abbildung 2.
Abbildung 2: Erfassung handschriftlicher Fortbildungsdeklarationen.

Für Mitglieder gratis

Eine schrittweise Anleitung zum Ausfüllen des Fortbildungsprotokolls findet sich auf der Website der SGAIM. Sollten trotzdem noch Fragen unbeantwortet sein, steht die Geschäftsstelle der SGAIM gerne zur Verfügung.
Wenn das Fortbildungsprotokoll lückenlos geführt wird, kann das Diplom für die gewählte Fortbildungsperiode per Knopfdruck auf der Fortbildungsplattform der FMH ausgelöst werden. Es ist für die Mitglieder der SGAIM kostenlos. Nichtmitglieder bezahlen dafür einen Betrag von CHF 350.–.

GL-10-Dignitäten

Leistungen können nur durch diejenigen Fachärzte abgerechnet werden, welche die in den einzelnen Leistungen festgehaltenen qualitativen und soweit relevanten quantitativen Dignitäts-Anforderungen erfüllen (Weiterbildungs- und Fortbildungsanforderungen, bzw. Facharzttitel, Schwerpunkte, Fähigkeits-, Fertigkeitsausweise).
Bruno Schmucki
Kommunikation SGAIM
Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine
Innere Medizin
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Postfach
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bruno.schmucki[at]sgaim.ch