Altersbestimmung junger Migranten: Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie
Ohne validierte Untersuchungsmethoden können Ärzte sich nicht daran beteiligen

Altersbestimmung junger Migranten: Stellungnahme der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie

Offizielle Mitteilungen
Ausgabe
2017/08
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2017.01551
Prim Hosp Care (de). 2017;17(08):151-152

Affiliations
a Service de pédiatrie CHUV, Lausanne und Referenzgruppe Migranten; b Service de pédiatrie, Hôpital du Jura, Delémont und Referenzgruppe Migranten; Service médicale scolaire et psychopédagogique Sion und Präsidentin SGP; d Entwicklungspädiatrie, Kinderspital Zürich; e Pädiatrische Endokrinologie, Universitätskinderklinik HUG, Genf; f Pädiatrische Radiologie, Kantonsspital Aarau

Publiziert am 26.04.2017

Die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) wünscht, die Ärzteschaft sowie die zuständigen eidgenössischen und kantonalen Behörden über die Problematik der Altersbestimmung bei jungen Migranten* zu informieren. Sie publiziert die Stellungnahme, die durch in Fragen der Gesundheit junger Migranten und Sozialpädiatrie spezialisierten Pädiatern erarbeitet wurde. Die Stellungnahme soll eine Betreuung junger Migranten in der Schweiz fördern, welche die Kinderrechte und die Menschenrechte ganz allgemein respektiert.
Im Jahre 2016 empfing die Schweiz 27 207 Asylbewerber, wovon 7,3% als unbegleitete Minderjährige betrachtet wurden [1].
Nebst anderen Kriterien berücksichtigt das Asylverfahren das Alter des jungen Asylbewerbers; ab einem Alter von 18 Jahren besteht kein Anrecht mehr auf die den Minderjährigen von Amts wegen zuerkannte Betreuung (Wohn-/Kinderheim mit Erziehern, Schutz durch einen Vormund, Zugang zu einer Schule etc.). Dieser Unterschied hat einen wesentlichen Einfluss auf die Zukunft des Jugendlichen. Der Zugang zu einer Ausbildung ist einer der wichtigsten Schutzfaktoren im Jugendalter. Ein Minderjähriger, der bei ­seiner Ankunft in der Schweiz als volljährig eingeschätzt wird, läuft somit von Anfang an Gefahr ungenügender sozialer Integration und damit einer gestörten Entwicklung. Um das Alter junger Menschen, die keine gültigen Ausweise haben, zu bestimmen, wenden sich die zuständigen Behörden in der Schweiz auch an die Ärzteschaft.
Aus medizinethischer, deontologischer Sicht darf eine Untersuchung nur durchgeführt werden, wenn 1) eine klare medizinische Indikation besteht, die das Ziel ­einer Gesundheitsverbesserung unterstützt, 2) die ­Einverständniserklärung der aufgeklärten Person ­vorliegt, und es sich 3) um eine validierte Untersuchungsmethode ohne unnötiges Schädigungspotenzial handelt [2, 3].
Handelt es sich bei einer Untersuchung um einen nichttherapeutischen Auftrag (z.B. Asylbehörde), so sind umstrittene diagnostische Praktiken unzulässig und die betroffene Person ist klar zu informieren [3].
Wie dies jedoch mehrmals nachgewiesen und publiziert wurde [4, 5], sind die verwendeten Methoden – handle es sich nun um das Knochenalter [6–8, 11],körperliche Untersuchung [8], oder die Beurteilung der Zahnentwicklung [9, 10, 12]zu approximativ, weisen weite Streubreiten auf und basieren auf oft nicht adaptierten Referenzwerten, die weder die ethnische [11, 12] und sozioökonomische Vorgeschichte des Jugendlichen, noch allfällige endokrinologische Pathologien genügend berücksichtigen, obwohl diese die Entwicklung des Jugendlichen beeinflussen können [8].Zudem sind die Verfahren mit unnötigen Strahlenbelastungen verbunden.
Es gibt heutzutage keine wissenschaftliche Methode, die erlauben würde, das Alter eines 15- bis 20-Jährigen genau zu bestimmen, und sicher zu entscheiden, ob er voll- oder minderjährig ist. So können Befunde, wie sie für Erwachsene typisch sind, durchaus auch in Minder­jährigen gefunden werden, was zu einer Altersüberschätzung führen kann. Eine umfassende Abklärung des Jugendlichen durch Entwicklungsspezialisten bleibt sinnvoll, um dessen Entwicklungsstand und psycho-kognitiven Status zu bestimmen, und ihn, wenn nötig, an eine sozialpädagogische Einrichtung überweisen zu können, in der auf seine besondere Verwundbarkeit eingegangen werden kann [13].
Angesichts der Tatsache, das aktuell aus deontologischer Sicht die Grundlagen für besagte Altersbestimmungen nicht gegeben sind, diese jedoch wesentliche legale und soziale Konsequenzen für den Jugendlichen nach sich tragen können, empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie, wie dies schon mehrere internationale pädiatrische Gesellschaften und Akademien getan haben [14–16], ihren Mitgliedern und jedem anderen diesbezüglich angefragten Arzt, sich nicht an der ­Altersbestimmung junger Asylbewerber zu beteiligen. Wir schlagen vor, in diesem Sinne gegenüber den kantonalen Institutionen, die sich mit Migration befassen, Stellung zu nehmen.
Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie
Dr. med. Nicole Pellaud
Präsidentin
Rue de l’Hôpital 15
Postfach 1380
CH-1701 Fribourg
president[at]
swiss-paediatrics.org
 1 https://asile.ch/statistiques/suisse/
 2 Charte du pédiatre, SSP 2017
 3 FMH Standesordnung Art 6, 8, http://www.fmh.ch/files/pdf18/Standesordnung_August_2016_D.pdf
 4 Aynsley-Green A, Cole TJ, Crawley H, Lessof N, Boag LR, Wallace RM. Medical, statistical, ethical and human rights considerations in the assessment of age in children and young people subject to immigration control. Br Med Bull. 2012;102:17–42.
 5 Hjern A, Brendler-Lindqvist M, Norredam M. Age assessment
of young asylum seekers. Acta paediatr. (Oslo, Norway: 1992). 2012;101(1):4–7.5
 6 Cole TJ. The evidential value of developmental age imaging for assessing age of majority. Ann Hum Biol. 2015;42(4):379–88.
 7 Thodberg Hans Henrik, van Rijn Rick R, Jenni Oskar G, Martin David D. Automated determination of bone age from hand X-rays at the end of puberty and its applicability for age estimation. Int J Legal Med. DOI 10.1007/s00414-016-1471-8
 8 Schwitzgebel V. Georg F. L’âge osseux ne permet pas de déterminer l’âge des jeunes requérants d’asile, Paediatrica Vol. 27 No. 3, 29 2016.
 9 Knell B. 2012. Zahnärztliche Altersdiagnostik zur Frage nach dem 18. Altersjahr. Kriminalistik-Schweiz. 2/12, 122–127, 2012.
10 Reutimann Felix. Zahnärztliche Altersdiagnostik: Untersuchung zur radiologischen Sichtbarkeit des Parodontalspaltes der ersten Molaren im Unterkiefer bei 14- bis 22-Jährigen. 2015, University of Zurich, Faculty of Medicine http://www.zora.uzh.ch/123990/1/Dissertation_Reutimann_12_12_2015.pdf
11 Ontell FK, Ivanovic M, Ablin DS, Barlow TW. Bone age in children of diverse ethnicity, http://www.ajronline.org/doi/abs/10.2214/ajr.167.6.8956565
12 Olze A, Schmeling A, Taniguchi M, Maeda H, van Niekerk P, Wernecke KD, Geserick G. Forensic age estimation in living subjects: the ethnic factor in wisdom tooth mineralization.
Int J Legal Med. 2004;118(3):170–3. Epub 2004 Feb 6
13 Messelken D, Crouse J. When childhood ends: estimating the age
of young people BMJ. 2015;351:h6699 doi: 10.1136/bmj.h6699
14 Royal College of Paediatrics and Child Health (2009) Policy: College statement on the role of paediatricians in the age assessment of unaccompanied young people seeking asylum, http://www. rcpch.ac.uk/Policy
15 On behalf of the Advocacy and Ethics Group of the European Academy of Paediatrics, PJJ Sauer, A Nicholson, D Neubauer. Age determination in asylum seekers: physicians should not be implicated. Eur J Pediatr. 2016;175(3):299–303.
16 International Society for Social Paediatrics Position Statement
on Migrant Child Health 2017.