Weiterbildung für alle?

Erste Hilfe: Das Modell der berufsmässigen Fahrzeugführer

Lehren und Forschen
Ausgabe
2017/19
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2017.01597
Prim Hosp Care (de). 2017;17(19):361-362

Affiliations
Biologische und Medizinische Fakultät der Universität Lausanne

Publiziert am 11.10.2017

Einleitung

Nach einem Unfall sind die ersten Handgriffe und Massnahmen von entscheidender Bedeutung für den Verletzten. Die Unfallzeugen sind die ersten potenziellen Akteure in der Rettungskette; ihre Massnahmen können allerdings schlecht ausgeführt sein, oder auch gar nicht. Ein häufiger Grund dafür sind mangelnde Kenntnisse [1].
Die Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises, die nicht berufsmässig ein Motorfahrzeug führen, sind nur zu einem einzigen Nothelferkurs verpflichtet. Studien zeigen jedoch, dass die dabei erworbenen Kenntnisse mit der Zeit wieder verloren gehen [2] und ein Auffrischungskurs zielführend ist, um den Wissensstand zu erhalten und somit die Überlebenschancen der Opfer zu erhöhen [3].
Berufschauffeure müssen in der Schweiz eine Weiterbildung absolvieren, die einen Auffrischungskurs zum Thema Basic Life Support (BLS) umfasst. Durch die Ausweitung dieses Modells auf alle Fahrzeugführer käme ein grosser Teil der Bevölkerung in den Genuss einer BLS-Auffrischung (Abb. 1), was möglicherweise zu einer Verbesserung der Rettungskette führen würde. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll die Frage zu stellen, was die Vor- und Nachteile einer solchen Ausweitung sind.
Abbildung 1: Schätzung des Bevölkerungsanteils, der mit einem Auffrischungskurs in ­Erster Hilfe erreicht würde.

Methoden

Nach Durchsicht der Fachliteratur und der geltenden Gesetze führten wir in Zweierteams zwölf teilstrukturierte Interviews, mit:
– Akteuren der Rettungskette (zwei Sanitäter, ein Notarzt, vier Polizisten und ein Feuerwehrmann),
– Vertretern der Legislative und der Justiz (ein Nationalrat und ein Jurist),
– Betroffenen der Chauffeurzulassungsverordnung CZV (ein Berufschauffeur, eine CZV-Lehrkraft).

Ergebnisse

Laut Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind Berufschauffeure zu Weiterbildungen verpflichtet. Diese beträgt 35 Stunden alle fünf Jahre und umfasst einen BLS-Auffrischungskurs, die Grundlagen der Verkehrssicherheit und spezielle Kurse für Berufschauffeure. Für Bewerber um den Führerausweis, die nicht berufsmässig ein ­Motorfahrzeug führen möchten, schreibt das SVG eine Ausbildung in Erster Hilfe vor [4]. Die Ausweitung des Modells für Berufschauffeure auf nicht berufsmässige Führer würde eine Änderung des SVG voraussetzen. Diese Änderung kann durch eine Motion der Bundesversammlung oder eine Volksinitiative in die Wege geleitet werden (wobei die Motion als die realistischere Option erscheint).
Die Befragten stimmten überein, dass der Kenntnisstand der Bevölkerung unzureichend und ein Auffrischungskurs in Erster Hilfe sinnvoll ist.
Der Lkw-Fahrer vertrat zudem die Ansicht, dass er aufgrund der Weiterbildung besser ausgebildet ist; die CZV-Lehrkraft bestätigte den Nutzen der Kurse und erklärte, dass ein Motorfahrzeugführer in einer Notfallsituation eher die Führungsrolle einnimmt, wenn er mehrere Auffrischungskurse absolviert hat.
Im Hinblick auf die logistischen Aspekte im Falle einer Verpflichtung für alle Motorfahrzeugführer zu einem Auffrischungskurs reichen die verfügbaren Räumlichkeiten und Lehrkräfte aus, so die CZV-Lehrkraft.
Die Sanitäter erinnerten daran, dass Ersthelfer unter der Rufnummer 144 eine wirksame Anleitung zur ­Ersten Hilfe (AEH) erhalten können. Ein BLS-Auffrischungskurs wäre ihrer Ansicht nach zwar sinnvoll, der Nutzen würde jedoch durch die geringe Motivation der Bevölkerung geschmälert, die sich der Bedeutung der Ersten Hilfe nur wenig bewusst ist. Um die Bevölkerung zu motivieren, müssten die Kurse attraktiver gestaltet werden, so die Sanitäter.
Die befragten Polizisten verwiesen überdies auf das Modell der «First Responder», die durch den Notruf 144 alarmiert werden und den Ort des Geschehens rasch erreichen können.

Diskussion

Unsere Ergebnisse machen deutlich, dass ein Auffrischungskurs in Erster Hilfe für nicht berufsmässige Motorfahrzeugführer sinnvoll wäre; die Ausweitung des für Berufschauffeure geltenden Modells auf nicht berufsmässige Führer wird jedoch als schwer realisierbar angesehen. Als Haupthindernisse wurde auf die entstehenden Kosten, die nötige Ver­abschiedung eines neuen Gesetzes und die Motivation der Bevölkerung hingewiesen; Als Faktoren, die diese Ausweitung fördern könnten, nannten die Gesprächspartner die Möglichkeit einer Kampagne, welche die Notwendigkeit einer Auffrischung der Kenntnisse bewusst macht, sowie aus­reichende Ressourcen, um zusätzliche Kurse durchzuführen. Die Verpflichtung zu Auffrischungskursen ist allerdings nicht die einzige Lösung: Wirksame Systeme wie die «First Responder» und die «AEH» sollten ebenso in Betracht gezogen werden. Ein weiterer Ansatz wäre, das Erlernen von Erste-Hilfe-Massnahmen bereits in der Primarschule zu beginnen, so wie es in den USA der Fall ist.
Abkürzungen
SVGStrassenverkehrsgesetzVerpflichtet Bewerber um einen Führerausweis zu einem Erste-Hilfe-Kurs, Berufschauffeure zu Weiterbildungen.
VZVVerordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum StrassenverkehrLegt die Ausbildung fest, die Bewerber um einen Führerausweis absolvieren müssen, darunter den Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen.
CZVChauffeurzulassungsverordnungLegt die Weiterbildung für Berufschauffeure fest: Sie müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren 35 Stunden absolvieren, darunter einen Auffrischungskurs in Erster Hilfe.
BLSBasic Life ­SupportLebensrettende Sofortmassnahmen in Notfallsituationen, die in Erste-Hilfe-Kursen gelehrt werden.
AEHAnleitung zur Ersten HilfeAnweisungen, die Unfallzeugen per Telefon erhalten können, wenn sie die Nummer 144 wählen. Ermöglichen eine bessere Betreuung vor Ankunft des Rettungsdienstes.
Dr. phil. Jacques Gaume
Responsable de recherche
Coordinateur du module B3.6 – Immersion ­communautaire
Département universitaire de médecine et santé communautaires CHUV
Avenue de Beaumont 21 bis, Bâtiment P2
CH-1011 Lausanne
Jacques.Gaume[at]chuv.ch
1 Rajapakse R, Noč M, Kersnik J. Public knowledge of cardiopulmonary resuscitation in Republic of Slovenia. Wien Klin Wochenschr. 2010;122(23–24):667–72.
2 Eisenburger P, Safar P. Life supporting first aid training of the public – review and recommendations. Resuscitation. 1999;41(1):3–18.
3 Palese A, Trenti G, Sbrojavacca R. Effectiveness of retraining after basic cardiopulmonary resuscitation courses: a literature review. Assist Inferm Ric. 2003;22(2):68–75.
4 Confédération Suisse, Droit fédéral: https://www.admin.ch/gov/de/start.html
5 OFS n° de référence: je-e 01.02.03.02; su-f-11.04.03-MZ-2010-G02.2.11