Delegiertenversammlung der SGAIM: Neuwahlen der regionalen Delegierten 2018
Gemäss den Statuten der SGAIM werden die Delegierten für die Delegiertenversammlung der SGAIM alle drei Jahre neu bestimmt (Art. 20). Für die 26 regionalen Delegierten sind Wahlen vorgesehen.
An der letzten Delegiertenversammlung vom 26. April 2018 wurden die bisherigen Statuten angepasst und das Verfahren für die Wahlen der regionalen Delegierten für die nächste Legislatur (2019–2021) vereinfacht.
Dieses Verfahren ist wie bisher zweistufig:
1. Anmeldung und Nomination
Regionale Delegierte – auch die bisherigen – die sich für eine dreijährige Legislatur zur Verfügung stellen, müssen ihre Kandidatur bis spätestens am
Montag, 20. August 2018 der Geschäftsstelle der SGAIM melden. Dies geschieht mittels einem Online-Formular unter
www.sgaim.ch/wahlen2018 oder per Post.
Gleichzeitig mit der Anmeldung müssen die Kandidat/-innen eine Liste mit zehn Unterschriften von SGAIM-Mitgliedern einreichen, die in der entsprechenden Wahl-Region tätig sind und die Nomination unterstützen.
Eine Vorlage der Unterschriftenliste kann unter www.sgaim.ch/wahlen2018 heruntergeladen werden.
2. Wahlen
Wenn sich in einer Region nicht mehr Kandidierende als Sitze zur Verfügung stellen, erfolgt eine stille Wahl.
Wenn mehr Kandidierende als Sitze zur Verfügung stehen, erfolgt die Wahl der Delegierten im Rahmen einer (ausserordentlichen) Generalversammlung am 20. September 2018 anlässlich des Herbstkongresses der SGAIM in Montreux.
Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsstelle der SGAIM gerne zur Verfügung.