Der Bundesrat hat ein erstes Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung präsentiert. Die SGAIM befürwortete die vorgeschlagene Einführung des Referenzpreissystems bei Arzneimitteln sowie im Grundsatz die Verankerung eines Experimentierartikels im KVG. Die konkreten Vorschläge zur Umsetzung des Experimentierartikels vermögen jedoch noch nicht zu überzeugen. Die SGAIM plädiert für Pilotprojekte, die insbesondere der Eindämmung der Mengen oder der Steigerung der Qualität dienen.
Im Sommer 2017 erschienen insgesamt 38 Empfehlungen einer Expertengruppe zu möglichen Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Neben dem in der Presse viel diskutierten und äusserst umstrittenen Globalbudget beinhaltet dieser Bericht durchaus auch Vorschläge, die von der SGAIM unterstützt werden können. So wird unter anderem die Stärkung der Gesundheitskompetenz und bessere Information der Patient/-innen sowie die Stärkung von Health Technology Assessments (HTA) gefordert, was die SGAIM mit der Initiative smarter medicine schon seit Jahren vorantreibt.
Im ersten Massnahmenpaket, für das der Bundesrat am 18. März 2018 die Vernehmlassung eröffnet hat, fehlen indessen die von der SGAIM favorisierten Aspekte des Expertenberichts fast gänzlich. Die SGAIM bedauert diese Priorisierung, beteiligt sich jedoch trotzdem am Vernehmlassungsverfahren. Sie äussert sich dabei aber ausschliesslich zum Referenzpreissystem bei Arzneimitteln und zum Experimentierartikel. Bei sämtlichen Fragen rund um die Tarife, die ebenfalls im ersten Massnahmenpaket Eingang gefunden haben, unterstützt die SGAIM vollumfänglich die Positionen der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe).
Referenzpreissystem bei Arzneimitteln
Die SGAIM erachtet die Einführung eines Referenzpreissystems in der Schweiz für eine geeignete Massnahme zur Kostensenkung im Gesundheitswesen, ohne dass dies die Qualität der Gesundheitsversorgung negativ beeinflussen würde. Das Ziel der gesetzlichen Änderung, finanzielle Fehlanreize durch die Abgabe von teureren Medikamenten zu beseitigen, wird von der SGAIM unterstützt. Die Einführung des Referenzpreissystems darf jedoch nicht zu einer eingeschränkten Medikamentenliste führen. Dies wäre für die Aufrechterhaltung höchster medizinischer Qualität problematisch. Die SGAIM bevorzugt aus diesem Grund die Variante «Modell mit Preisabschlag», auch weil dadurch der bürokratische Aufwand geringer erscheint und eine schematische Festlegung der Referenz- und Höchstpreise als pragmatischer Weg betrachtet wird. Mit dieser Variante könnte verhindert werden, dass regelmässig ein Medikamentenwechsel vorgenommen werden müsste, was gerade für multimorbide Patient/-innen problematisch wäre.
Einführung eines Experimentierartikels
Die SGAIM begrüsst die Einführung eines Experimentierartikels im KVG und die Möglichkeit Pilotprojekte durchführen zu können, ohne dass unmittelbar Gesetzesänderungen vorgenommen werden müssen. Pilotprojekte nur unter der Prämisse zu bewilligen, dass sie zu einer Eindämmung der Kostenentwicklung führen, erscheint der SGAIM jedoch als zu eng gefasst. Es wäre bei der Bewilligung darauf zu achten, dass vor allem Projekte berücksichtigt werden, die einen effizienten und patientenorientierten Ressourceneinsatz forcieren. Die SGAIM lehnt es ab, dass nur Projekte bewilligt werden sollen, die noch gar nicht erprobt sind und die sich von bereits bestehenden Modellen grundsätzlich unterscheiden müssen.
Vielmehr ist zu fordern, dass auch bereits eingeleitete Initiativen über den Experimentierartikel vertieft und in der Praxis umfassend erprobt werden können. Damit könnte zum Beispiel die fehlende Datenbasis aufgebaut werden. Ansonsten werden aktuelle, auf Eigenverantwortung der Initiant/-innen beruhende Projekte benachteiligt, was die Innovation in den nächsten Jahren bis zum definitiven Erlass der neuen KVG-Regelung zum Erliegen bringen könnte.
Zudem verlangt die SGAIM bei jedem Pilotprojekt den Einbezug der Patient/-innen bzw. der Öffentlichkeit und begrüsst, dass verschiedene Akteure im Gesundheitsbereich zur Teilnahme am Pilotprojekt verpflichtet werden können, da damit insbesondere auch auf bereits bestehendes Datenmaterial zurückgegriffen werden kann.
Pilotprojekt auch zur Steigerung der Qualität
Die SGAIM fordert, dass neben Pilotprojekten zur Kosteneindämmung insbesondere auch Projekte zur Eindämmung der Mengen oder zur Steigerung der Qualität im Experimentierartikel Eingang finden. Zudem sollten weitere Bereiche, in denen Pilotprojekte möglich sind, im Gesetzesartikel berücksichtigt werden. Es gilt insbesondere die Prävention, die Verbesse-rung der Gesundheitskompetenz von Patient/-innen, die Stärkung des Generalism sowie Qualitätsprojekte aufzunehmen. Gleichzeitig soll die zunehmende Fragmentierung der Medizin eingedämmt werden. Die SGAIM verlangt vom Bundesrat, dass besonders diejenigen Pilotprojekte favorisiert werden, die eine grosse Zahl von Patient/-innen und damit die Grundversorgung betreffen. Aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ist ein besonderes Augenmerk auf multimorbid und chronisch kranke Menschen zu legen.
Die ganze Stellungnahme der SGAIM finden Sie auf der Website unter www.sgaim/positionen
Die wichtigsten Daten der SGAIM für 2019
Generalversammlung SGAIM
Mittwoch, 5. Juni, 17.30–18.30 Uhr, Basel (1. Tag des Frühjahrskongresses)
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Korrespondenz
Bruno Schmucki Verantwortlicher Bereich Administration und Kommunikation Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) Monbijoustrasse 43 Postfach CH-3001 Bern bruno.schmucki[at]sgaim.ch