Erfolgreiche Lancierung des Nationalen Organspenderegisters
Über 30’000 Einträge im ersten Monat

Erfolgreiche Lancierung des Nationalen Organspenderegisters

Arbeitsalltag
Ausgabe
2019/01
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2019.10011
Prim Hosp Care Allg Inn Med. 2019;0(01):27-28

Affiliations
Swisstransplant, Schweizerischen Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation, Bern

Publiziert am 02.01.2019

Seit dem 1. Oktober können in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhafte Personen ihren Entscheid für oder gegen eine Spende von Organen und Geweben im Nationalen Organspenderegister persönlich hinterlegen. Mit dem neuen Register hat Swisstransplant ein System lanciert, das im Ernstfall für mehr Sicherheit, Klarheit und Entlastung sorgt.

Das Interesse an der neuen Datenbank ist gross. Einen Monat nach der Lancierung haben sich bereits über 30’000 Personen registriert. Eine erfreuliche Bilanz. Denn wenn das Thema Organspende im Raum steht, kennen mehr als die Hälfte der hinterbliebenen Familien den Wunsch der Verstorbenen nicht. Als Folge davon liegt die Ablehnungsrate in Angehörigengesprächen derzeit bei über 60%. Und das, obwohl gemäss einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts DemoSCOPE rund 85% der Schweizer Bevölkerung bereit wären, im Todesfall ihre Organe zu spenden.

Klarheit, Sicherheit und Entlastung

Bislang dokumentierten in der Schweiz lebende Personen ihren Entscheid bezüglich der Organspende in erster Linie mithilfe einer in der Geldbörse verstauten Organspende-Karte. Das Modell der Spendekarte erweist sich im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung jedoch zunehmend als überholt. Bei nur rund 5 von 100 auf einer Intensivstation verstorbenen Menschen ist gegenwärtig eine Organspende-Karte auffindbar. Ist der Wille einer verstorbenen Person nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen stellvertretend über eine Organspende. Für viele Betroffene stellt dieser Entscheid eine belastende Aufgabe dar. Doch ein Registereintrag soll in solchen Momenten Aufschluss geben.
Mit dem Eintrag im Organspenderegister können in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhafte Personen ab 16 Jahren ihren Willen bezüglich einer Spende in wenigen Schritten dokumentieren und vermerken, ob, und wenn ja, welche Organe und Gewebe nach dem Tod entnommen werden dürfen. Zudem kann festgehalten werden, ob nicht transplantierbare Organe und Gewebe im Rahmen behördlich bewilligter Studien zu Forschungszwecken weiterverwendet werden dürfen. Ist der Entscheid einer Person im Organspenderegister dokumentiert, besteht nicht nur die Sicherheit, dass der Entschluss im entscheidenden Moment greifbar ist, sondern auch die Gewissheit, dass im Ernstfall im Sinne der verstorbenen Person gehandelt wird. Beides kann bedeutend zur Entlastung von Angehörigen und behandelnden Fachpersonen beitragen.

Mit wenigen Klicks zum eigenen ­Registereintrag

Um einen Registereintrag vorzunehmen, ist ein Login mit Benutzername und persönlichem Passwort erforderlich. Neben den Personendaten wird der Wille bezüglich einer Organ- und Gewebespende hinterlegt. Auch das Verfassen einer Mitteilung an die Angehörigen und das Hochladen eines Fotos ist möglich. Sobald der Registereintrag ausgedruckt und handschriftlich unterzeichnet eingescannt wurde, gilt der Registrierungsvorgang als abgeschlossen. Auch nach Abschluss der Registrierung bleibt der Eintrag jederzeit modifizierbar.
Wer die Registrierung nicht eigenständig durchführen möchte, kann sich künftig an sogenannte Kontaktstellen wenden. Öffentliche Anlaufstellen wie ausgewählte Spitäler oder Gemeinden werden den Registrierungsvorgang im Rahmen eines Pilotprojekts vor Ort durchführen und zugleich die Identitätskontrolle übernehmen. Auch in Arztpraxen soll eine Registrierung mittelfristig möglich sein, dahingehende Abklärungen laufen bereits.

Das Register wird erst nach beschlossenem Therapieabbruch konsultiert

Wenn eine in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhafte Person im Spital verstirbt und die Frage nach ­einer Organ- und Gewebespende im Raum steht, können die zuständigen Ärztinnen und Ärzte nach beschlossenem Therapieabbruch den Registereintrag über die Nationale Koordination von Swisstransplant konsultieren. Liegt im Register eine Einwilligung zur Organspende vor, werden die nächsten Angehörigen über den Entscheid und das weitere Vorgehen im Hinblick auf eine Organspende informiert. Findet sich im Register ein Entscheid gegen Organspende, werden ­Angehörige über das hinterlegte Dokument orientiert und eine Spende ist ausgeschlossen. Da jeder Registereintrag freiwillig erfolgt, hat ein fehlender Eintrag ­keinen Einfluss auf die gängige Gesprächspraxis; die Angehörigen werden ausnahmslos involviert und entscheiden in jedem Fall und wie bisher im mutmass­lichen Sinne der Verstorbenen.

Das Wichtigste in Kürze

– Das Schweizerische Nationale Organspenderegister von Swisstransplant erfasst den persönlichen Willen hinsichtlich einer Spende von Organen und Geweben sowie einer Weiterverwendung biologischen Materials zu Forschungszwecken im Rahmen behördlich bewilligter Studien.
– Ziel des Registers ist die Sicherstellung transparenter Entscheide bezüglich Organspende und die darauf basierende Entbindung von Angehörigen und Ärzten von belastenden Entscheidungsfragen im Zusammenhang mit der Organspende.
– Der Registereintrag erfolgt freiwillig per Benutzeraccount und ist jederzeit modifizierbar. Die Datenbank entspricht dem geltenden Datenschutzgesetz. Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
– Das Register wird von Swisstransplant verwaltet. Ein Registereintrag kann erst nach beschlossenem Therapieabbruch von den zuständigen Ärzten eingesehen werden.
– Bisherige Dokumente wie die Organspendende-Karte behalten ihre Gültigkeit bei.

Webseiten

Webseite zum Register: www.organspenderegister.ch
E-Mail: register[at]swisstransplant.ch
Jeanne Kreis
Swisstransplant
Schweizerischen Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation
Effingerstrasse 1
CH-3011 Bern
jeanne.kreis[at]swisstransplant.org