Datensammeln allein macht uns nicht gesünder
Bericht zur Tagung «Autonomie und Digitalisierung» im Rahmen des Veranstaltungszyklus «Autonomie in der Medizin», organisiert von der SAMW und der NEK

Datensammeln allein macht uns nicht gesünder

Aktuelles
Ausgabe
2019/02
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2019.10032
Prim Hosp Care Allg Inn Med. 2019;19(02):38

Affiliations
Vorstand mfe, Ressort «Informatics and eHealth»

Publiziert am 06.02.2019

Unbestritten ist, dass die Digitalisierung zu einer tiefgreifenden Veränderung der Arzt-Patienten-Beziehung führt. Dies geht einher mit der Herausforderung, digital kompetente Medizinerinnen auszubilden. Ebenso zu diskutieren ist die Verantwortungsfrage.

Unbestritten ist, dass die Digitalisierung zu einer tiefgreifenden Veränderung der Arzt-Patienten-Beziehung führt. Dies geht einher mit der Herausforderung, digital kompetente Medizinerinnen auszubilden. Ebenso zu diskutieren ist die Verantwortungsfrage in Bezug auf die Nutzung von künstlicher Intelligenz in Diagnostik und Therapie. Wer trägt die Verantwortung, wenn nicht nur die Anzahl Akteure immer grösser wird, sondern künftig auch künstliche Intelligenzen beteiligt sein werden?
Die Digitalisierung bei der Einführung des elektronischen Patientendossiers wurde zunächst stark von ­einem Diskurs über Kostensenkung und Effizienz­steigerung geprägt. Dieser Effekt wäre aber zuerst zu beweisen. In diesem Zusammenhang setzen sich mfe und die FMH stark dafür ein, dass die Mehrkosten der Digitalisierung nicht einfach auf uns Ärzte abgewälzt werden.
Wie kann die Digitalisierung die Stärkung des Patienten unterstützen? Erstens, indem sie qualitativ hochwertige Informationen und Daten zur Gesundheits­geschichte liefert. Zweitens soll der ­Patient dem Arzt vertrauen, aber nach wie vor Vorschläge kritisch hinterfragen dürfen, aber auch ablehnen können. Und drittens muss sichergestellt sein, dass der Patient– gerade dank den zur Verfügung stehenden Daten – individuell behandelt wird. So zeigen Studien aus den USA, dass die Auswertung von Instagram-Bildern ­einen besseren Hinweis auf eine Depression gab als die diagnostischen Methoden amerikanischer Ärzte. Solche Daten können also zu medizinischen Zwecken genutzt werden, sie bergen aber auch ein grosses Missbrauchspotenzial.
Der Schutz der Daten (bzw. des Menschen, dem die ­Daten gehören) ist deshalb eine essenzielle Voraus­setzung für den Einsatz der Digitalisierung in der ­Medizin. Datenbearbeitung braucht einen Rechtfertigungsgrund und eine Rechtsgrundlage. Dabei muss die Verhältnismässigkeit gewahrt sein. Daten dürfen nur so weit bearbeitet werden, als es zur Erreichung ­eines bestimmten Zwecks erforderlich ist. Und der Schutz vor unbefugtem Bearbeiten der Daten muss gewährleistet sein.
Eine wichtige Frage bleibt bisher unbeantwortet: Was passiert, wenn ein Arzt es unterlässt «behandlungs­relevante Daten» ins elektronische Patientendossier zu laden? Wird er dann haftbar? Der Begriff «behandlungsrelevant» muss deshalb in Zukunft noch genau definiert werden. Denn schon heute liegen Daten vor, deren Bedeutung noch unbekannt ist, sich in zehn Jahren aber womöglich als relevant für die Gesundheit ­erweisen.

Lohnenswerte Lektüre

Die detaillierte Publikation [1] zur Tagung kann hier heruntergeladen werden, das Studium dieser Publikation ist absolut empfehlenswert: https://www.samw.ch/dam/jcr:ed394424-f7b6-4bc9-b8ac-acb27eeb108d/tagungsband_samw_autonomie_digitalisierung_2018.pdf
Sandra Hügli-Jost 
Kommunikations­beauftragte mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz
Geschäftsstelle
Effingerstrasse 2
CH-3011 Bern
Sandra.Huegli[at]hausaerzteschweiz.ch
1 Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (2018): Autonomie und Digitalisierung. Ein neues Kapitel für die Selbstbestimmung in der Medizin? Bericht zur Tagung vom 15. Juni 2018 des Veranstaltungszyklus «Autonomie in der Medizin». Swiss Academies Communications 13 (7).