Nachwuchsförderung als strategischer Schwerpunkt
Jahresbericht 2018 der SGAIM

Nachwuchsförderung als strategischer Schwerpunkt

Aktuelles
Ausgabe
2019/04
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2019.10057
Prim Hosp Care Allg Inn Med. 2019;19(04):96-97

Affiliations
Generalsekretärin der SGAIM

Publiziert am 03.04.2019

Der Vorstand der SGAIM blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Dank des Schwerpunkts bei der Nachwuchsförderung ist es gelungen, das Fach bei den angehenden Ärztinnen und Ärzten bekannter und als mögliches Tätigkeitsgebiet ­attraktiver zu machen. Die SGAIM schloss zudem die Neuakkreditierung des Facharzttitels erfolgreich ab, packte die Überarbeitung des Fortbildungsprogrammes an, äusserte sich gezielt in Vernehmlassungsverfahren und konnte die Mitgliedschaft vergrössern und verjüngen.

Die im Rahmen des Nachwuchsförderungsprojektes lancierte Imagekampagne «Ärztin/Arzt. Alle anderen sind Spezialistinnen/Spezialisten.» war einer der strategischen Schwerpunkte der SGAIM im Jahr 2018. Die Kampagne fand beim anvisierten Zielpublikum, den Medizinstudierenden und Assistenzärztinnen und -ärzten grosse Beachtung und wurde positiv aufgenommen.
Die SGAIM möchte den angehenden Ärztinnen und Ärzten die spannenden beruflichen Perspektiven in der AIM aufzeigen. Foto: Bruno Schmucki, SGAIM
Ein weiterer Schwerpunkt des vergangenen Jahres bildete die Revision des Fortbildungsprogramms Allgemeine Innere Medizin (AIM). Damit soll vor allem der bürokratische Aufwand für die Fortbildungspflichtigen reduziert und das Akkreditierungsverfahren für Kernfortbildungen klarer geregelt werden.
Bei der Patientenkampagne des Vereins smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland unter dem Slogan «Mehr ist nicht immer ein Plus. Gemeinsam entscheiden.» lag der Lead ebenfalls bei der SGAIM. Mit dieser Kampagne soll der Öffentlichkeit das Thema der Überversorgung verständlich gemacht und den Patientinnen und Patienten adressatengerechte Informationen zu den Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften zur Verfügung gestellt werden. Sie wurde im vergangenen Herbst an einer gut besuchten Tagung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Inhaltlich beschäftigte sich die SGAIM in verschiedenen Vernehmlassungsverfahren mit ganz unterschiedlichen Themen.
– Die Richtlinien Umgang mit Sterben und Tod der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) werden von der SGAIM befürwortet. Bei dem in den Richtlinien neu aufgenommenen Begriff des «unerträglichen Leidens» beschloss die SGAIM ­jedoch für die Abstimmung in der Ärztekammer, die über die Aufnahme der Richtlinien in die Standesordnung zu entscheiden hatte, Stimmfreigabe, weil dazu in der Mitgliedschaft sehr unterschiedliche Positionen bestanden.
– Im September begrüsste die SGAIM grundsätzlich, dass eine analoge Finanzierung der Gesundheitsleistungen im ambulanten und stationären Bereich eingeführt wird (Monismus). Jedoch betont die SGAIM in ihrer Stellungnahme, dass die Verlagerung von stationär zu ambulant insbesondere im Hinblick auf die Versorgung älterer und multimorbid erkrankten Patient/-innen nicht ausschliesslich unter finanziellen Aspekten beurteilt werden kann. Zudem darf die Einführung der monistischen ­Finanzierung nicht dazu führen, dass im Bereich der ärztlichen Weiterbildung oder medizinischen Forschung von Seiten der Kantone gespart wird.
– In der Vernehmlassung zum ersten Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung äusserte sich die SGAIM zum Experimentierartikel, den sie im Grundsatz begrüsst sowie zum Referenzpreissystem. Die SGAIM vertritt diesbezüglich eine differenzierte Haltung. Sie erachtet die Einführung des Referenzpreissystems grundsätzlich für eine geeignete Massnahme zur Kostensenkung im Gesundheitswesen, jedoch nur, wenn dies nicht zur Beschränkung der Medikamentenliste führt. Insofern unterstützt die SGAIM die Variante «Preisabschlag».
Im vergangenen Jahr konnte der Facharzttitel AIM beim Eidgenössischen Departement des Innern ohne Auflagen erfolgreich akkreditiert werden. Dieser Prozess wurde von der Weiterbildungskommission vorbereitet und geführt.
Erstmals wurden in diesem Jahr an der Facharztprüfung AIM neben den Fragen aus dem amerikanischen Lernprogramm MKSAP (Medical Knowledge Self-Assessment Program®) auch helvetische Prüfungsfragen eingesetzt.
Die Mitgliederzahlen bei der SGAIM entwickeln sich äusserst erfreulich. Im Jahr 2018 verzeichnet die SGAIM einen Mitgliederzuwachs von insgesamt 235 Personen, was hauptsächlich auf die Aufnahme vieler jüngerer Mitglieder (insgesamt 433) zurückzuführen ist. Insgesamt hat sich die Mitgliedschaft der SGAIM in den letzten Jahren deutlich verjüngt, so dass die SGAIM trotz Pensionierungen wächst.
Der ausführliche Jahresbericht 2018 des Vorstandes ist öffentlich und kann auf der Website der SGAIM in der Rubrik «Über uns/Porträt» heruntergeladen werden.

Daten und Orte für die Herbstkongresse der SGAIM 2020/2021

Der Vorstand der SGAIM hat folgende Daten und Orte für die nächsten Herbstkongresse der SGAIM festgelegt:
17./18. September 2020 in Lugano
16./17. September 2021 in Interlaken
Detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen werden wie immer rechtzeitig auf der Kongress-Website der SGAIM unter www.sgaim.ch/kongress veröffentlicht.

Wechsel auf dem Generalsekretariat der SGAIM

Die bisherige Generalsekretärin der SGAIM, Bernadette Häfliger Berger, verlässt per Ende April die Fachgesellschaft und wird beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Stelle als Leitern der Abteilung Gesundheitsberufe übernehmen.
Die Stelle der Generalsekretärin/des Generalsekretärs ist ausgeschrieben und soll möglichst rasch neu besetzt werden. Bis zum Stellenantritt der neuen Leitungsperson garantieren die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Dienstleistungen und das Funktionieren der Organisation.
Bruno Schmucki
Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere
Medizin (SGAIM)
Monbijoustrasse 43
Postfach
CH-3001 Bern
bruno.schmucki[at]sgaim.ch