Wichtige Mitteilung zum Fähigkeitsausweis Praxislabor KHM
Neuerungen seit dem 13. Juni 2019

Wichtige Mitteilung zum Fähigkeitsausweis Praxislabor KHM

Aktuelles
Ausgabe
2019/07
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2019.10108
Prim Hosp Care Allg Inn Med. 2019;19(07):204

Affiliations
Leiter Kommunikation, Kollegium für Hausarztmedizin KHM

Publiziert am 03.07.2019

Welche Neuerungen gibt es seit dem 13. Juni 2019?

Zuerst etwas zur Geschichte des FAPL

Seit den 90er Jahren stand das Praxislabor unter grossem Druck von Seiten der Privatlabors und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit dem Argument, dass die Qualität des Praxislabors ungenügend sei und nicht der ISO-Norm entspreche.
Da Medizinerinnen und Mediziner während der Ausbildung im Studium und während der Weiterbildung in den Assistenzjahren sehr unterschiedliche Kenntnisse im Bereich der Labor­analytik erwarben, wurde eine einheitliche Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte in diesem Bereich gefordert. Die FMH musste diese Forderung akzeptieren. Sie delegierte die Schaffung eines ­Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) an das Kollegium für Hausarztmedizin (KHM).
Die Schweizerische Union für Labormedizin (SULM) erhielt dann von der Schweizerischen Kommission für Qualitätssicherung im medizinischen Labor (QUALAB) den Auftrag, die Kriterien zum Betrieb von medizinisch-analytischen Laboratorien (KBMAL) zu revidieren und der international gültigen Norm ISO 15189:2012 «Medizinische Laboratorien – Anforderung an die Qualität» anzupassen.
Die QUALAB, die Kostenträger und das BAG drängten unterdessen weiter stark darauf, die Weiterbildung zum Laborleiter/zur Laborleiterin zu vereinheitlichen und für obligatorisch zu erklären. Die Delegiertenversammlung der FMH akzeptierte dieses Obligatorium dann am 16.03.2016 mit grossem Mehr.

Obligatorium

Seit dem 01.01.2017 dürfen also Laborleistungen des Praxislabors bei den Sozialversicherungen nur noch von Leistungserbringern abgerechnet werden, die im Besitze des Fähigkeitsausweises Praxislabor KHM (FAPL) sind. Dieser wird durch die Teilnahme an einem Präsenzkurs des KHM erworben und rezertifiziert sich durch die regelmässige, erfolgreiche Teilnahme an den externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) jedes Jahr automatisch.

Welche Neuerungen gibt es seit dem 13.06.2019?

– Wer nun nachweislich seit dem 01.01.2015, das heisst seit zwei Jahren vor Inkraftsetzung des Obligatoriums (01.01.2017), regelmässig Präsenzdiagnostik in ihrem/seinem Praxislabor durchführt und bis zur Bean­tragung des Ausweises seither erfolgreich an sämtlichen externen Qualitätskontrollen (Ringversuche) teilgenommen hat, kann ab sofort (und bis spätestens am 31.12.2022) beim KHM einen FAPL, auch ohne vorherige Teilnahme an einem Kurs, beantragen (Kosten: 300 CHF).
– Der Fähigkeitsausweis wird rückwirkend per 01.01.2018 ausgestellt und ist maximal gültig bis am 31.12.2022. In diesen Fällen ist die Rezertifizierung ab dem 01.01.2023 nur noch bei nachgewiesener, erfolgreicher Teilnahme an einem Praxislaborkurs KHM möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Kollegium für Hausarztmedizin
Rue de l’Hôpital 15
Postfach 1552
1701 Fribourg
Tel.: 031 370 06 70
Email: khm[at]hin.ch