Die SGAIM hat im Rahmen eines Pilotprojekts zusammen mit der FMH und den Versicherern 2020 versuchsweise vier Qualitätsaktivitäten definiert und ihre ambulanten Mitglieder zu deren Umsetzung in der Praxis befragt.
Am 1. April 2021 tritt die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in Kraft. Neu müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer in nationalen Qualitätsverträgen regeln, wie Massnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätsmessungen umgesetzt und veröffentlicht werden.
In einem Pilotprojekt der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin (SAQM) der FMH zusammen mit santésuisse und curafutura haben die SGAIM und fünf andere Pilot-Fachgesellschaften eine Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben erprobt. Die Anwendung der festgelegten Qualitätsaktivitäten ist im Rahmen einer Befragung im Frühsommer 2020 bei den ambulanten Mitgliedern der Fachgesellschaften erhoben und im Herbst 2020 stichprobehalber überprüft worden. Seit Dezember 2020 sind die Angaben der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte auf
www.doctorfmh.ch publiziert. Alle Ärztinnen und Ärzte haben nun die Möglichkeit, ihre Angaben zu Qualitätsaktivitäten auf
www.myfmh.ch anzupassen oder neu einzutragen (Erfassung unter
www.myfmh.ch > Informationsplattform der FMH > Personalien > Qualitätsaktivitäten). Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, Ihre Qualitätsarbeit im Alltag sichtbar zu machen.
Erfreuliches Ergebnis zur Umsetzung der Qualitätsaktivitäten
Das Ergebnis der Befragung bei den ambulanten SGAIM-Mitgliedern zeigt ein erfreuliches Resultat (siehe Tabelle). Aus den zahlreichen individuellen Rückmeldungen lässt sich zudem schliessen, dass die Erhebung viel bewegt und auf das Thema sensibilisiert hat.
Ergebnisse SGAIM – Umsetzung der empfohlenen Qualitätsaktivitäten |
Angeschriebene SGAIM-Mitglieder (ambulanter Bereich) | 4642 |
Befragungsteilnahme | 49% |
Qualitätszirkel | 86% |
Hygienekonzept | 85% |
smarter medicine | 86% |
Critical Incident Reporting System CIRS | 56% |
Anteil mit drei oder mehr Q-Aktivitäten | 75% |
Die Mitglieder der Qualitätskommission SGAIM haben die Angaben in Form von telefonischen Gesprächen mit einzelnen Ärztinnen und Ärzten stichprobenartig überprüft. Knapp zwei Drittel der geplanten Interviews konnten erfolgreich durchgeführt werden, wobei alle Telefongespräche klar darauf hinwiesen, dass die kontaktierten Ärztinnen und Ärzte die angegebenen Aktivitäten erfüllt haben. Unter den verbleibenden Ärztinnen und Ärzte waren nur ganz wenige explizit nicht bereit zur Mitarbeit, die restlichen haben sich nicht gemeldet. In der schwierigen Situation mit der Corona-Pandemie ist dies gut nachvollziehbar.
Ein grosses Dankeschön geht an alle SGAIM-Mitglieder, die ihre Qualitätsaktivitäten auf
www.myfmh.ch angegeben haben und sich Zeit für ein Telefongespräch genommen haben.
Praktikable Lösungen wichtig
Qualitätsverträge sollen geeignet sein, um Qualitätsverbesserungsprozesse zu unterstützen oder anzustossen. Der administrative Aufwand im Vergleich zum Nutzen muss überschaubar sein. Die SGAIM wird sich auch künftig für entsprechend praktikable Lösungen zur Umsetzung der gesetzlichen Qualitätsvorgaben engagieren. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass dies möglich ist und schafft die Basis für die weiteren Gespräche mit den Versicherungen.
Claudia Schade
Kommunikationsverantwortliche und stellvertretende
Generalsekretärin
Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine
Innere Medizin (SGAIM)
Monbijoustrasse 43,
Postfach
CH-3001 Bern
claudia.schade[at]sgaim.ch
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