Weiterbildungsprogramm und Lernziele: Das ändert sich ab 1. ­Januar 202

Aktuelles
Ausgabe
2022/01
DOI:
https://doi.org/10.4414/phc-d.2022.10594
Prim Hosp Care Allg Inn Med. 2022;22(01):10-12

Publiziert am 05.01.2022

Per 1. Januar 2022 tritt für die Allgemeine Innere Medizin ein revidiertes Weiterbildungsprogramm mit einem neuen Lernzielkatalog in Kraft. Die Revision umfasst die Einführung der Sonografie, geänderte Kriterien für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten, die Anerkennung der Palliativmedizin in der Aufbauweiterbildung und von mobilen hausärztlichen Notfalldiensten sowie einen komplett überarbeiteten Lernzielkatalog.

Revision Weiterbildungsprogramm Allgemeine Innere Medizin
Die Weiterbildungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) hat nach intensiver mehrjähriger Arbeit eine umfassende Revision des Weiterbildungsprogramms vor­gelegt. Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerungen erläutert.

Neu mit Sonografie

Neu wird für angehende Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeine Innere Medizin (AIM) ein Nachweis der erfüllten Bedingungen für den Fähigkeitsausweis POCUS (Point-of-Care-Ultraschall) mit der Komponente 1 (Basis Notfall Sonografie) vorausgesetzt. Da das Angebot an Ultraschall-Weiterbildungen regional unterschiedlich ist und um allen Weiterbildungsstätten genügend Zeit zu geben, die Sonografie-­Supervision aufzubauen, gilt für das gesamte neue Weiterbildungsprogramm eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

Geänderte Kriterien für Anerkennung von Weiterbildungsstätten

Damit gewährleistet werden kann, dass tatsächlich eine allgemeininternistische Weiterbildung erfolgt und die im Weiterbildungsprogramm definierten Lernziele erreicht werden können, hat die SGAIM ­mehrere Kriterien für die Anerkennung der Weiterbildungsstätten in den verschiedenen Kategorien angepasst oder präzisiert:
  • Die ärztliche Leiterin oder der ärztliche Leiter (z.B. Chefärztin/Chefarzt) der anerkannten Weiterbildungsstätte ist auch der Weiterbildungsverantwortliche und trägt den Facharzttitel für AIM. Aus­nahmeregelungen für die Weiterbildungsstätten der Kategorien C, D und IV sind möglich.
  • A-Kliniken müssen den Nachweis erbringen, dass Ärztinnen und -ärzte in Weiterbildung eine Dissertationsarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Inneren Medizin durchführen und mit dem Titel Dr. med. einer Schweizer Universität abschliessen können.
  • Auch für die Kategorie D muss die Leiterin oder der Leiter der Weiterbildungsstätte (oder eine Kaderärztin oder ein Kaderarzt mit Facharzttitel AIM) vollamtlich (mind. 80%) als Allgemeininternist/-in an der Institution tätig sein.
  • Künftig soll es auch für geriatrische Rehabilitationen mit dieser Primärfunktion möglich sein, stationäre Weiterbildungsstätten der Kategorien C oder D für AIM zu sein.
  • Internistische Spezialkliniken / Abteilungen mit anderer Primärfunktion (z.B. mit Fokus auf ein einzelnes Fachgebiet, Organsystem oder eine Pathologie) können weiterhin (wie bisher) in der Kategorie D anerkannt werden.

Aufbauweiterbildung: neu auch ­Palliativmedizin anerkannt

Da die Palliativmedizin ein bedeutendes Fachgebiet für die AIM ist, anerkennt die SGAIM neu eine Weiterbildungsperiode in Palliativmedizin (gemäss Programm «Palliativmedizin [palliative.ch]») von bis zu einem Jahr als Aufbauweiterbildung.
Im Übrigen hat die SGAIM davon abgesehen, die bestehende Liste der Fachdisziplinen, die für die Aufbauweiterbildung anerkannt wird, zu kürzen oder um weitere Fachgebiete zu erweitern. Bereits heute ist die Liste der anrechenbaren Fachgebiete sehr breit. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist in der Chirurgie (beinhaltet die Schwerpunkte Allgemeinchirurgie und Traumatologie sowie Viszeralchirurgie) explizit präzisiert worden, dass (wie bisher) weiterhin keine Anerkennung erfolgt für spezialisierte chirurgische Fachge­biete wie z.B. Herzchirurgie, Gefässchirurgie, Thorax­chirurgie, Handchirurgie, Plastische Chirurgie.

Mobile hausärztliche Notfalldienste ­anerkannt

Um aktuellen strukturellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat die SGAIM neu eine ambulante Weiterbildungsstättekategorie V für mobile hausärztliche Notfalldienste eingeführt.

Neuer Lernzielkatalog

Eine kompetenzbasierte Weiterbildung ist der SGAIM ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund hat die Weiterbildungskommission die Lernziele in einem ersten Schritt auf Basis der «PROFILES» des Medizinstudiums und des European Curriculum des European Board of Internal Medicine (EBIM) überarbeitet und als Situations as Starting Points (SSP) formuliert. Auf dieser Basis wird man in Zukunft EPA’s (entrustable professional activities) für die AIM formulieren können.
Umrahmt ist der Lernzielkatalog von den notwendigen Skills und von einer neuen Wegleitung, in der der neue Mechanismus umschrieben ist. Der Lernzielkatalog ermöglicht in erster Linie eine individuelle Weiterbildung. Er verzichtet auf die bisherige Aufteilung ­Basis- und Aufbauweiterbildung und ist bewusst all­gemein gehalten. Er dient als Nachschlagewerk und Grundlage der prüfungsrelevanten Themen, ist jedoch keine Checkliste, die abgearbeitet werden muss.
Die intensive inhaltliche Arbeit haben neben dem Präsidenten, allen Mitgliedern der Weiterbildungskommission und Dr. Ulrich Stoller (SGAIM-Delegierter in der Weiterbildungsstättenkommission) in erster Linie KD Dr. med. Sonia Frick und Dr. med. Christian Häuptle geleistet, denen an dieser Stelle ein grosses Dankeschön gebührt.

Weitere Informationen

Weiterbildungsprogramm: https://tinyurl.com/SIWF-AIM 
Übersicht der Änderungen des revidierten Weiterbildungsprogramms: https://www.sgaim.ch/de/weiterbildung/weiterbildungs-programm-aim.html
Weiterbildungskommission SGAIM: https://www.sgaim.ch/de/ueber-uns/kommissionen-fortbildungdelegierte.html
Stefano Bassetti

Interview mit Prof. Dr. med. Stefano ­Bassetti, Präsident Weiterbildungs­kommission SGAIM

Das Interview führte: Ursula Käser, Verantwortliche Bereich Qualität, Weiter- und Fortbildung SGAIM
Herr Prof. Bassetti, die Weiterbildungskommission hat ein umfassendes revidiertes Werk vorgelegt, das vermutlich mit einem enormen Arbeitsaufwand verbunden war. Verändert sich das Berufsbild der Fachärztin oder des Facharztes für Allgemeine ­Innere Medizin dadurch und wenn ja, wie?
Das Berufsbild der Allgemeininternistin oder des Allgemeininternisten hat sich nicht geändert. Aber mit der neuen Revision wollten wir einerseits der Wichtigkeit der «point of care»-Sonografie Rechnung tragen und anderseits einen modernen Lernzielkatalog ­formulieren, der in Kontinuität mit dem Lernzielkatalog des Medizinstudiums steht und die zukünftige Entwicklung eines kompetenzbasierten Weiterbildungsprogrammes ermöglicht. Wichtig war uns auch die Form des Weiterbildungsprogrammes mit der Anwendung einer gendergerechten Sprache. 
In welche Richtung will die SGAIM den Lernziel­katalog künftig weiterentwickeln?
Der «natürliche» nächste Schritt beim Lernzielkatalog wäre die Formulierung von Entrustable Professional ­Activities (EPA), auf Deutsch auch Anvertraubare Professionelle Tätigkeiten (APT). Diese werden weltweit zunehmend eingesetzt, um das Lehren und Lernen in kompetenzbasierter medizinischer Aus- und Weiterbildung zu strukturieren. Der Fortschritt der Trainees wird im Hinblick auf die erlangte Selbständigkeit (level of supervision) evaluiert.
In der Tat ist eine Arbeitsgruppe mit Unterstützung der SGAIM dabei, internistische EPA zu erarbeiten. Die Entwicklung dieser EPA und die konkrete Implementierung im Weiterbildungsprogramm sind aber komplex und werden noch Zeit brauchen.
Vorgaben zur Weiterbildung sind wichtig für deren Qualität. Entscheidend ist aber, wie die Weiterbildung in der Praxis tatsächlich erfolgt. Wie kann die SGAIM bzw. die Weiterbildungskommission gewährleisten, dass die Weiterbildung in der Praxis auf ­qualitativ hohem Niveau erfolgt?
Wichtig sind auf der einen Seite klare, adäquate und realistische Lernziele und auf der anderen Seite klare Kriterien für die Anerkennung von Weiterbildungsstätten. Zudem sind die Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung zentral: Sie sind deshalb auch in der Weiterbildungskommission vertreten: Junge Haus- und KinderärztInnen Schweiz (JHaS), Swiss Young Internists (SYI), Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao). Die SGAIM erhält weiter die Rückmeldungen von den Umfragen des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) bei den Titelanwärterinnen und -anwärtern und die Meldung des SIWF über einzelne Weiterbildungsstätten, die in der jährlichen SIWF-Umfrage der Assistenzärztinnen und -ärzte als ungenügend beurteilt werden. Die Weiterbildungskommission geht diesen Meldungen nach und bittet die Leitung der entsprechenden Weiterbildungsstätte um eine schriftliche Stellungnahme. Je nach Situation lädt ein Ausschuss der Weiterbildungskommission die betreffenden Leitungen der Weiterbildungsstätten zu einem Gespräch ein, macht Auflagen und kann auch eine Visitation der Weiterbildungsstättenkommission beantragen. Bei einer erneuten ungenügenden Be­urteilung in der Assistenzärztinnen-Befragung nach dem Gespräch und der Visitation kann sogar eine ­Aberkennung der Weiterbildungsstätte beantragt ­werden.
Eine ganz wichtige Rolle spielen diejenigen Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeine Innere Medizin, welche die Visitationen der Weiterbildungsstätten durchführen. Diese «Visitatorinnen oder Visitatoren» überprüfen vor Ort, wie das Weiterbildungskonzept wirklich umgesetzt wird. Aufgrund ihrer grossen ­Erfahrung können sie mit ihren Hinweisen und Empfehlungen den Leitungen der Weiterbildungsstätten helfen, allfällige Umsetzungsprobleme zu lösen.
Redaktionelle ­Verantwortung:
Lea Muntwyler, SGAIM
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