access_time veröffentlicht 16.03.2018

Demnächst mehr Pestizide auch im Trinkwasser?

Kampagnen und Medienmitteilungen

Demnächst mehr Pestizide auch im Trinkwasser?

16.03.2018

Unsere Bäche, Flüsse und Seen sollen bald massiv mehr Pflanzenschutzgifte schlucken müssen. Bis zu 10'300 Mal höhere Grenzwerte sollen die heute geltenden Beschränkungen ersetzen.

Für Trinkwasser gilt heute pro einzelnes Pestizid ein Toleranzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Die Summe aller vorhandenen Pestizide darf eine Konzentration von höchstens 0.5 µg/l ergeben. Diese Limiten stammen aus der Lebensmittelgesetzgebung, wo sie in den 1980er-Jahren festgeschrieben wurden. Damals verschmutzte insbesondere das Herbizid Atrazin wiederholt das Trinkwasser. Im Trinkwasser aber dürfen keine Pestizide vorkommen, so der damalige politische Konsens. Gegen den Widerstand der chemischen Industrie hatten die Behörden deshalb «im Sinne des Vorsorgeprinzips» die genannten Toleranzwerte bei der damaligen technischen Nachweisgrenze festgelegt. Um einen tatsächlichen Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten, wurde der Wert von 0.1 µg/l pro Pestizid auch in die Gewässerschutzverordnung und für das von Altlasten belastete Grundwasser übernommen. Diese Minimierungspflicht soll das Grund-, Fluss- und Seewasser als Trinkwasserquellen schützen.

 

Als erstes mehr Pestizide aus Altlasten im Grundwasser

Nun aber sollen die Maximalwerte in der Gewässerschutzverordnung plötzlich nach sogenannt toxikologischen Kriterien bestimmt werden, was bei den meisten Pestiziden zu höheren Grenzwerten führen wird. Bei den Altlasten fand genau dies bereits statt: Unter dem Druck u.a. des Pestizidherstellers Syngenta knickte das Bundesamt für Umwelt 2013 schliesslich ein und warf das Vorsorgeprinzip still und leise über Bord. Die Pestizid-Grenzwerte für durch Altlasten verschmutztes Grundwasser entscheiden über die Notwendigkeit einer Sanierung. Diese orientieren sich nun nicht mehr am Minimierungsgebot sondern werden «risikobasiert», also nach toxikologischen Kriterien hergeleitet. Genau so also, wie es die Industrie Jahrzehnte lang gefordert hatte. Als Folge davon schnellten die Grenzwerte nach oben: Pestizide aus Altlasten dürfen das Grundwasser jetzt bis zu 40'000 Mal stärker belasten. Das Syngenta-Herbizid Atrazin ist inzwischen zwar längst verboten. Es liegt aber noch immer in Deponien und unter verschmutzten Fabrikgeländen des inzwischen chinesischen Konzerns. Atrazin darf jetzt im Grundwasser in 10’000 Mal höherer Konzentration vorkommen, als noch unter dem Minimierungsgebot. 

 

Nun zusätzlich Pestizide in unseren Bächen, Flüssen und Seen?

Werden die Grenzwerte nun auch in der Gewässerschutzverordnung nach toxikologischen Kriterien definiert, würden auch hier die Grenzwerte zum Teil massiv ansteigen. Das vermutlich Krebs fördernde und zugleich als Antibiotikum wirkende Herbizid Glyphosat etwa dürfte unsere Gewässer 3'600 Mal stärker verschmutzen. Beim Fungizid Propamocarb wäre sogar eine 10’300-fache Verschmutzung zulässig. Und dies, obwohl die toxikologische Forschung längst nicht alle Wirkungen der Pestizide auf Menschen, Pflanzen und Tiere beurteilen kann. Immer wieder mussten Substanzen wie z.B. das erwähnte Atrazin verboten werden, weil ihre gesundheitsschädigende Wirkung lange verkannt wurde. Auch bei den sogenannten Cocktaileffekten, also der Wirkungen aus dem Zusammenspiel verschiedener Pestizide, ist das Wissen völlig unzureichend. Auf Pestizidcocktails geht die Verordnungsrevision gar nicht erst ein, obwohl Untersuchungen zeigen, dass sie für die Gewässerökologie verheerend sind. Auch die Wirkung von Abbauprodukten der Pestizide ignoriert die Verordnung weiterhin.

 

Trinkwasser in Gefahr

Wie können im Trinkwasser die Toleranzwerte für Pestizide zukünftig eingehalten werden, wenn die Grenzwerte für das Grund-, Fluss- und Seewasser – also der Trinkwasserquellen – dermassen gelockert werden sollen? Auch beim Trinkwasser droht der vorsorgliche Gesundheitsschutz durch Grenzwerte ersetzt zu werden, die auf lückenhaftem/bruchstückhaftem/fragmentarischem Wissen basieren. Mehr Pestizide in unserem Trinkwasser wären einzig im Sinne der Industrie, aber ein zusätzliches Risiko für die Bevölkerung und ein falsches Zeichen an die Landwirtschaft. 

 

Keine Spiele mit dem Gesundheitsschutz

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU), der Schweizerische Fischereiverband (SFV) und der Verein Vision Landwirtschaft (VL) opponieren deshalb vehement gegen die Schwächung des Gewässer- sowie des Gesundheitsschutzes und lehnen diesen Revisionsvorschlag der Gewässerschutzverordnung ab.

Sie verlangen vielmehr, die Toleranzwerte für Pestizide an die inzwischen verbesserte technische Nachweisgrenze anzupassen. Das Entspricht einer maximal zulässigen Konzentration von 0.01 µg/l für das einzelne Pestizid. Folgerichtig muss dieser Wert auch für das Trinkwasser gelten, wobei die Summe der vorhandenen Pestizide auf 0.05 µg/l angepasst werden soll. Besonders giftige Pestizide gehören zudem verboten. Wie damals in den 1980er-Jahren erfordert das Vorsorgeprinzip auch heute: Keine Pestizide im Trinkwasser!

Die verschiedenen Dokumente finden Sie unter http://www.aefu.ch/aktuell/#c31371

 

 

Bildnachweis: © Michael Pettigrew | Dreamstime.com

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